Während der Ausbildung zum Tischler lernt der Auszubildende die verschiedenen Holzsorten und Verarbeitungstechniken kennen. Die neuen Kenntnisse und Tätigkeiten werden vom Auszubildenden in den drei Jahren seiner Ausbildung in seinem Berichtsheft Tischler festgehalten.
Die Blattvorlagen für das Berichtsheft sollte der Auszubildende von seinem Ausbildungsbetrieb kostenlos ausgehändigt bekommen. Außerdem soll der Ausbildungsbetrieb ihm die Zeit für das Führen seines Berichtsheftes zur Verfügung stellen. Ein Berichtsheft kann man entweder wöchentlich oder monatlich führen. Die Berichte sollen kurz und sachlich gehalten sein. Es ist möglich Bilder auf zusätzlichen Blättern einzufügen, auf denen der Auszubildende verschiedene Arbeitsvorgänge zeigt und mit den Fachbegriffen beschriftet. Jeder Bericht muss von dem Ausbilder gegengezeichnet werden.
Die Tischler Prüfung
Erst so wird er als vollständig anerkannt. Das Berichtsheft wird vor der Abschlussprüfung und in manchen Fällen auch vor der Zwischenprüfung bei den Prüfern eingereicht werden.
Diese machen sich hiermit vorab ein Bild von dem Auszubildenden. Außerdem überprüfen sie das Berichtsheft Tischler auf Vollständigkeit. Lediglich Auszubildende mit einem vollständigen Berichtsheft werden zur Prüfung zugelassen. So bietet es sich an, das Berichtsheft von Vorneherein regelmäßig und ordentlich zu führen, um sich am Ende der Ausbildung Streß zu ersparen.
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