Die Dokumentation der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten findet in dem Berichtsheft Rechtsanwaltsfachangestellte statt. Die Auszubildende selber ist verpflichtet dieses Berichtsheft in den drei Jahren ihrer Ausbildung sorgfältig zu führen.
Die Vorlagen für das Berichtsheft soll sie auf Anfrage von ihrem Ausbildungsbetrieb ausgehändigt bekommen. Für das Führen des Berichtsheftes am Computer gibt es kostenlose Programme im Internet zum Downloaden.
Das Schreiben der täglichen oder wöchentlichen Berichte erfolgt am Besten zeitnah und regelmäßig. Jeder Bericht muss vom Ausbilder gegengezeichnet werden. Das Berichtsheft wird vor der Abschlussprüfung und in manchen Bundesländern auch vor der Zwischenprüfung bei den Prüfern eingereicht. Diese überprüfen es auf Vollständigkeit und verschaffen sich außerdem einen ersten Eindruck von der Auszubildenden. Nur Auszubildende mit einem vollständigen Berichtsheft werden zu der Prüfung zugelassen.
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