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Saturday, 04 February 2012
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Berichtsheft Justizfachangestellte
Die Justiz E-mail

Berichtsheft Justizfachangestellte

Was die Justizfachangestellte alles über das Rechtssystem und die Rechtssprechung in Deutschland lernt, dokumentiert sie in ihrem Berichtsheft Justizfachangestellte. Das Berichtsheft muss von Ausbildungsbeginn bis Ausbildungsende regelmäßig und sorgfältig geführt werden.

 

Berichtsheft sachlich darstellen 

 

 

Heutzutage kann der Auszubildende sich zu Beginn der Ausbildung entscheiden sein Berichtsheft am Computer oder auf den Papiervorlagen zu führen. Am Computer bietet einem die kostenlose Software aus dem Internet einige interessante Möglichkeiten, wie das schnelle und problemlose Einfügen von Grafiken. Außerdem muss sich jeder Auszubildende entscheiden, ob er sein Berichtsheft wöchentlich oder täglich führen möchte. In manchen Betrieben wird dem Auszubildenden das allerdings auch vorgeschrieben. Wichtig ist es in jedem Fall sich einen festen Termin zu setzen, an dem man immer seine Berichte schreibt. Die Berichte selber sollen kurz und sachlich darstellen, was der Auszubildende an dem Tag beziehungsweise in der Woche Neues gelernt und an Tätigkeiten erledigt hat.

 

Jeder Bericht muss von dem Ausbilder gegengezeichnet werden. Nur so gilt er schließlich als echtes Dokument. Auch das chronologische Abheften versteht sich von selbst. Das Berichtsheft Justizfachangestellte wird – je nach Bundesland – vor der Zwischenprüfung und der Abschlussprüfung den Prüfern eingereicht. Nur mit einem vollständigen Berichtsheft wird der Auszubildende zur Prüfung zugelassen.

 

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