Zu den Tätigkeiten eines Auszubildenden im Einzelhandel zählt auch das Führen eines Berichtsheftes. Da zu Prüfungen nur Auszubildende mit vollständigem Berichtsheft zugelassen werden, empfiehlt es sich, sein Berichtsheft Einzelhandel von Beginn an regelmäßig und ordentlich zu führen.
Man kann sich hierbei zwischen den beiden Formen wöchentliches und tägliches Berichtsheft entscheiden. Die Vorlagen soll der Auszubildende von seinem Ausbildungsbetrieb kostenlos gestellt bekommen. Die Berichte sollen kurz und sachlich wiedergeben, was der Auszubildende an dem Tag beziehungsweise in der Woche an Arbeit geleistet und an Neuem gelernt hat.
Die Zeit zum Schreiben der Berichte sollte der Auszubildende von seinem Ausbildungsbetrieb gestellt bekommen. Jeder Bericht muss von dem Ausbilder unterzeichnet werden. Anschließend werden die Berichte ordentlich und chronologisch in eine Mappe geheftet und sorgfältig aufbewahrt. Vor der Abschlussprüfung und in manchen Bundesländern auch schon vor der Zwischenprüfung wird das Berichtsheft bei den Prüfern eingereicht, die es auf Vollständigkeit prüfen.
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