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Die Drogisten |
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Berichtsheft Drogist In der Ausbildung zum Drogisten muss ein Berichtsheft geführt werden. In dem dokumentiert der Auszubildende selber seine Ausbildung. Das Berichtsheft Drogist muss vor der Abschlussprüfung und in manchen Bundesländern auch vor der Zwischenprüfung bei den Prüfern eingereicht werden. Diese machen sich mit dem Berichtsheft ein erstes Bild von dem Drogisten in spe und überprüfen zum Einen, ob der Ausbildungsbetrieb sich an die Vorgaben des Verbandes hält und zum Anderen, ob das Berichtsheft vollständig vorliegt. Ein nicht vollständiges Berichtsheft kann zu einem Ausschluss von der anliegenden Prüfung führen. Berichtsheft anerkannt? Zu einem vollständigen Berichtsheft gehören: Entweder wöchentliche oder tägliche Berichte, die kurz und sachlich schildern, was der Auszubildende selbständig erledigt hat und was er gelernt hat. Außerdem muss jeder dieser Berichte von dem Ausbilder gegengezeichnet sein. Nur so wird es von den Prüfern anerkannt. Weiterführende Tipps, Vorlagen und Ratgeber zur Berufsausbildung: Auszubildene und Krankmeldung Tipps zum Praktikum Uebersicht zu neuen Ausbildungsberufen Onlinebewerbung Ausbildungsplatzsuche Tabelle zweijaehrige Ausbildungsberufe
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