Berichtsheft Bodenleger
Das Berichtsheft spielt in der Ausbildung zum Bodenleger eine wichtige Rolle. Und auch wenn es den Auszubildenden manches Mal nervt, so sollte er den inneren Schweinehund doch immer überwinden. Schließlich wird das Berichtsheft vor der Abschlussprüfung und in manchen Bundesländern auch vor der Zwischenprüfung bei den Prüfern eingereicht.
Arbeitsbetrieb des Bodenleger Wird hier nur ein unvollständiges oder gar kein Berichtsheft eingereicht, so führt das zum Ausschluss von der anstehenden Prüfung. Um das zu vermeiden, sollte man von Anfang an sein Berichtsheft regelmäßig führen. Die Vorlagen für das Berichtsheft bekommt man auf eigene Nachfrage von seinem Ausbildungsbetrieb.
Die Berichte sollen kurz und knapp schildern, was der Auszubildende gemacht und was er als angehender Bodenleger dazugelernt hat. Die Darstellung soll sachlich sein. Jedes ausgefüllte Blatt muss von dem Ausbilder unterschrieben werden. Nur so ist es vollständig und sein Inhalt glaubhaft. Es gibt die Wahlmöglichkeit zwischen einem wöchentlichen und einem täglichen Berichtsheft. Die Zeit um das Berichtsheft zu führen, muss dem Auszubildenden vom Arbeitsbetrieb in der Arbeitszeit zugestanden werden. Hilfreich ist es, wenn man sich bemüht sich einen festen Termin zu setzen. So vergisst man das Eintragen weniger schnell und vermeidet unnötigen Stress. Weiterführende Tipps, Vorlagen und Ratgeber zur Berufsausbildung: Erwartungen an Auszubildene Uebersicht Ausbildungsarten Modernisierte Ausbildungsberufe Ansprechpartner fuer Ausbildung und Beruf Informationen zum Ausbildungszeugnis
Fachwissen über die Ratenfinanzierung, für ihre zukünftigen Kunden, die sich Parkett oder Fliesen legen lassen möchten, finden Sie auf der Seite http://www.eu-darlehen-finanzierung.de/finanzierung_parkett/index.php, alles über die Finanzierung von Parkett.
|