In der Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist man als Auszubildender verpflichtet ein Berichtsheft zu führen. Man hat hierbei die Wahl zwischen einem wöchentlichen und einem täglichen Berichtsheft. Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, dem Auszubildenden in der Arbeitszeit Zeit für sein Berichtsheft zu geben. Außerdem kann der Auszubildende von seinem Ausbilder entsprechende Vorlagen für sein Berichtsheft kostenlos bekommen.
Berufskraftfahrer vor Prüfern
Wichtig ist es, sein Berichtsheft Berufskraftfahrer von Anfang an regelmäßig zu führen. So ist gewährleistet, dass es hinterher vollständig ist und man nicht alle Berichte auf einmal schreiben muss. Jeden geschriebenen Bericht sollte man schnell von seinem Ausbilder gegenzeichnen lassen, denn nur ein unterzeichneter Bericht wird hinterher von den Prüfern als vollständig anerkannt.
Berichtsheft chronologisch
Alles, was man als Berufskraftfahrer an Tätigkeiten in der Ausbildung hat und was man an neuen Kenntnissen vermittelt bekommt, gehört chronologisch in das Berichtsheft. Die Beschreibungen sollten hierbei knapp und sachlich sein. Zur Abschlussprüfung – in manchen Bundesländern auch zur Zwischenprüfung – wird das Berichtsheft Berufskraftfahrer den Prüfern vorgelegt. Ein nicht vollständiges Berichtsheft oder gar kein eingereichtes Berichtsheft führt zum Ausschluss von der bevorstehenden Prüfung.