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Saturday, 04 February 2012
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Das Ausbildungsmuster 

Anders als in vielen anderen Ländern, ist in Deutschland die betriebliche Ausbildung noch sehr weit verbreitet. In diesen, aber auch in einer dualen Ausbildung gibt es ein Ausbildungsmuster, das von jedem Betrieb eingehalten werden muss, der Lehrlinge ausbildet.

Um diese Ausbildungsmuster einzuhalten, müssen natürlich auch gewisse Voraussetzungen in einem Betrieb gegeben sein, die einen Unternehmer aber immer noch zusätzlich Geld kosten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Verantwortung, dass der Auszubildende die Gelegenheit bekommt, bestimmte Abläufe zu lernen und zu üben, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf nötig sind. Lehrlinge, die ja noch gar nicht wissen können, was genau im Einzelnen, während einer Ausbildung erlernt werden muss, können sich von entsprechenden Stellen ein Ausbildungsmuster geben lassen. Aber auch wer bereits in einer Ausbildung ist, kann bei den Handwerkskammern und anderen Stellen prüfen lassen, ob die Aufgaben während der Ausbildung auch dem entsprechen, was man lernen sollte.

Hier kann man sich ggf. auch als Azubi helfen lassen, wenn man im eigenen Betrieb keine Möglichkeit bekommt, die Dinge zu lernen, die man eigentlich „lernen“ soll. Aber man hat auch Verpflichtungen. Dabei geht es nicht nur darum, dass man entsprechende „Erfolge“ in der Berufsschule bzw. der Uni erreichen muss, die den Chef nachgewiesen werden müssen. Es muss auch sehr ausführlich ein entsprechendes Ausbildungsheft geführt werden. Hier muss man für jeden Tag aufschreiben, was man im Betrieb gemacht hat.

Die zentralen Prüfungsstellen

Dieses Heft muss regelmäßig auch vom Chef bzw. dem Ausbilder unterzeichnet werden. Um sicher zu gehen, dass auch wirklich alle „Punkte“ der Ausbildungsmuster „abgedeckt“ wurden, kann man seine Berichtshefte auch mit diesem Muster abgleichen und nachschauen ob man auch wirklich dazu kommt, alles zu machen, was im jeweiligen Muster vorgegeben ist. Ohne diese Ausbildungsberichte kann es sonst vorkommen, dass man gar nicht erst zu der Ausbildung zugelassen wird. Für die zentralen Prüfungsstellen ist es wichtig auch zu wissen, dass sich die Prüflinge entsprechend auf den Beruf vorbereitet haben. Denn nur so können sie auch ihrer Verantwortung gerecht werden, nur „fähiges“ Personal zu „qualifizieren“.

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