Während der Ausbildung zum Augenoptiker ist jeder Auszubildende dazu verpflichtet ein Berichtsheft zu führen. Das Führen des Berichtsheftes dokumentiert den Verlauf der Ausbildung zum Augenoptiker. Der Auszubildende kann sich hierbei zwischen den verschiedenen Formen des Berichtsheftes entscheiden und es entweder täglich oder wöchentlich führen.
Ausbildungsbetrieb des Augenoptiker
Die Zeit zum Führen seines Berichtsheftes muss ihm von seinem Ausbildungsbetrieb eingeräumt werden. Der Ausbildungsbetrieb muss jeden Bericht des Berichtsheftes gegenzeichnen. Nur so ist die Dokumentechtheit gewährleistet. Das Berichtsheft muss bei der Abschlussprüfung vorgelegt werden, in manchen Bundesländern auch zur Zwischenprüfung.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit des Berichtsheftes kann zum Ausschluss von der Abschlussprüfung zum Augenoptiker führen. Sie möchten sich bewerben? Nutzen Sie die Musterbewerbung für Augenoptiker.
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